Prämienzahlung des Versicherten aus Wahltarifen

Im Fachbereich »Wahltarif« in 21c_kern können Wahl­tarife einem Versicherten zugeordnet und verwaltet sowie Prämienzahlungen durch den Versicherten abgerechnet werden. Die Prämienzahlung des Versicherten kann für jeden konfigurierten Wahltarif individuell als Festbetrag oder einkommensabhängig hinterlegt werden. Die Sollstellung sowie der Einzug der Prämienzahlung erfolgt wie beim Zusatzbeitrag. Prämien aufgrund von Wahltarifen werden über den Fachbereich »Leistungen« ausgezahlt.

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